Pensionsplanung
«Wenn man es nicht schafft zu planen, plant man, es nicht zu schaffen»
– Benjamin Franklin
Den richtigen Fokus setzen
Pensionsplanung 50+
Planung beschreibt die menschliche Fähigkeit oder Tätigkeit zur gedanklichen Vorwegnahme von Handlungsschritten, die zur Erreichung eines Ziels notwendig scheinen.
Die Pension ist ein wichtiges Lebensereignis. Zum einen beginnt ein neuer Lebensabschnitt, zum anderen wirft die Pensionierung viele Fragen auf.
Aus diesem Grund empfehlen wir die Pensionierung fünf bis zehn Jahre vorher zu planen und sich mit den entsprechenden Fragen frühzeitig auseinanderzusetzen.
Um eine sorgenfreie Rente zu genießen, ist es wichtig die Pension gut zu planen. Dazu gehört einerseits, sich seiner Ausgaben bewusst zu sein und andererseits zu planen ob die Ausgaben mit den Einnahmen gedeckt werden können.
Durch eine ideale und vor allem frühzeitige Planung können wir gemeinsam Ihre Pension sorgenfrei vorbereiten
Wichtige Fragen
10 Fragen zur Pensionsplanung
Wir empfehlen die Pensionierung fünf bis zehn Jahre vorher zu planen und sich mit den entsprechenden Fragen frühzeitig auseinanderzusetzen:
- Was sind Ihre Ziele, Bedürfnisse im Rentenalter?
- Wie sieht Ihre zukünftige Wohnsituation aus?
- Wie und wann mache ich das Überschreiben des Hauses/Wohnung auf die Kinder?
- Wer sollte im Todesfall was bekommen? Denken Sie über einen Ehe- / Erbvertrag, einen Vorsorgeauftrag und/oder ein Testament nach
- Soll ich einen Einkauf in die Pensionskasse tätigen?
- Ist es besser das Kapital aus der Pensionskasse zu nehmen oder doch lieber die Rente?
- Kann und will ich mich frühpensionieren?
- Genügt mein Vermögen in der Pension oder muss ich allenfalls länger arbeiten?
- Wie viel werde ich von der AHV genau erhalten?
- Wie optimiere ich die Bezüge der Vorsorgekapitalien für die Steuern?
Tria Erfolgskonzept
Wichtige Tipps
Die Entscheidung für einen Pensionskassenbezug erfordert sorgfältige Überlegung. Beachten Sie, dass in einigen Fällen eine Vorankündigung bis zu drei Jahre im Voraus erforderlich sein kann. Ebenso ist es wichtig, den Pensionskasseneinkauf spätestens drei Jahre vor der Pensionierung abzuschließen, um steuerliche Vorteile zu sichern.
Lassen Sie vorab die Altersrente der AHV präzise berechnen. Im Falle, dass Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin zu einem späteren Zeitpunkt in Rente geht und nicht mehr erwerbstätig ist, ist es erforderlich, weiterhin in die 1. Säule einzuzahlen.
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